Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 - Definitionen

  1. RoTa Systems und Skyroof Slide Systems, mit Sitz in Wilnis, KvK-Nummer 90189272, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
  4. Vertrag bezieht sich auf die Kaufvereinbarung zwischen den Parteien.


Artikel 2 - Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.


Artikel 3 - Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis der Reservierung und der Vorauszahlung.
  2. Wenn der Käufer nicht pünktlich zahlt, ist er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer mit dem Inkasso fortfahren. Die Kosten für eine solche Rückforderung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Wenn der Käufer sich weigert, an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.


Artikel 4 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme angegeben. Wenn das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen wird, verfällt es.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und anderer fälliger staatlicher Abgaben.


Artikel 5 - Recht auf Widerruf

  1. Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem die gesamte Bestellung beim Verbraucher eingeht. Der Kunde hat mindestens 14 Tage Zeit, um die Rückgabe zu melden. Nach dieser Benachrichtigung hat der Kunde weitere 14 Tage Zeit, um das Produkt tatsächlich zurückzusenden.
  2. Die Erstattung sollte innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgen.
  3. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder nur eine kurze Haltbarkeit haben.
  4. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
  5. Während der Abkühlungsphase wird der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er darf das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es für die Beurteilung, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allem gelieferten Zubehör und - wenn möglich - in der Originalverpackung an den Verkäufer zurücksenden, und zwar gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.
  6. Sollte das Produkt beschädigt sein oder die Verpackung stärker beschädigt sein, als zum Ausprobieren des Produkts notwendig ist, können wir diese Wertminderung des Produkts an Sie weitergeben. Behandeln Sie das Produkt also bitte sorgfältig und vergewissern Sie sich, dass es richtig verpackt ist, wenn Sie es zurückschicken.

Artikel 6 - Änderung des Abkommens

  1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien eine Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung vereinbaren, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer informiert den Käufer so schnell wie möglich.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, muss der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich darüber informieren.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, muss der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.


Artikel 7 - Lieferung und Gefahrübergang

  1. Sobald der gekaufte Artikel beim Käufer eingeht, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.


Artikel 8 - Prüfung und Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, in jedem Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob die Qualität und die Menge der gelieferten Waren dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob die Qualität und die Menge zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Geschäfts-)Verkehr an sie gestellt werden.
  2. Reklamationen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Wird der Reklamation innerhalb der genannten Frist stattgegeben, ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
  5. Reklamationen, die ein bestimmtes Produkt betreffen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags aus.
  6. Reklamationen werden nicht akzeptiert, nachdem die Waren beim Käufer bearbeitet wurden.


Artikel 9 - Muster und Modelle

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt diente, ohne dass der zu liefernde Artikel diesem entsprechen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen soll.
  2. Bei Verträgen, die sich auf unbewegliche Sachen beziehen, wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder andere Maße und Angaben nur als Hinweis gedacht sind, ohne dass sie notwendigerweise der zu liefernden Sache entsprechen.

Artikel 10 - Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ‚ab Werk/Laden/Lager‘. Das bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer anfallen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem diese Waren ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
  4. Wenn die Waren geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Wenn der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
  6. Jede vom Verkäufer angegebene Frist für die Lieferung ist ein Richtwert. Dies ist niemals eine Frist. Wenn die Frist überschritten wird, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder Teillieferungen haben keinen eigenständigen Wert. Im Falle einer Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 10.01 Internationaler Versand, Einfuhrzölle & DAP-Lieferung

  1. Bei Bestellungen, die außerhalb der Europäischen Union versandt werden, werden die Waren aus den Niederlanden ohne niederländische Mehrwertsteuer exportiert.
  2. Die Lieferung erfolgt unter DAP (Delivered At Place). Das bedeutet, dass SkyRoof Slide Systems den Transport zur angegebenen Lieferadresse übernimmt. Der Käufer ist für die Zollabfertigung, die lokale Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer, die Einfuhrzölle und alle vom Zoll oder Spediteur erhobenen Gebühren verantwortlich.
  3. Die Zollabfertigung liegt außerhalb unserer Kontrolle und kann die Lieferzeit beeinträchtigen.
  4. Wenn eine Sendung abgelehnt oder nicht freigegeben wird, können dem Käufer Rücksendekosten und zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt werden.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzungen, Streiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferunternehmen, von denen der Verkäufer bei der Erfüllung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
  4. Wenn eine Situation im Sinne des Vorstehenden eintritt, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Sollte die höhere Gewalt länger als drei Monate andauern, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.


Artikel 12 - Übertragung von Rechten

  1. Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des Zivilgesetzbuchs.

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Gegenstände und die gelieferten Gegenstände und Teile bleiben das Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware wieder in Besitz nehmen.
  2. Wenn die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten so lange auszusetzen, bis der vereinbarte Teil doch noch gezahlt wird. Dann kommt es zu einem Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  5. Wenn die Waren noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Der Artikel wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und wie vereinbart gezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.


Artikel 14 - Haftung

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) gezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police erhöht.
  2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.


Artikel 15 - Pflicht zur Beschwerde

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Wenn eine Reklamation berechtigt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und eventuell zu ersetzen.
  3. Bei Beschwerden sollte sich ein Verbraucher zunächst an den Unternehmer wenden. Wenn der Online-Shop bei WebwinkelKeur angeschlossen ist und Beschwerden nicht einvernehmlich gelöst werden können, sollte sich der Verbraucher an WebwinkelKeur ( www.webwinkelkeur.nl) wenden, das kostenlos vermittelt. Prüfen Sie über https://www.webwinkelkeur.nl/leden/, ob dieser Webshop eine aktuelle Mitgliedschaft hat . Wenn es immer noch keine Lösung gibt, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde von dem von WebwinkelKeur eingesetzten unabhängigen Streitschlichtungsausschuss behandeln zu lassen. Die Entscheidung ist bindend und sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher erklären sich mit dieser verbindlichen Entscheidung einverstanden. Die Einreichung einer Beschwerde bei diesem Streitschlichtungsausschuss ist mit Kosten verbunden, die vom Verbraucher an den betreffenden Ausschuss gezahlt werden müssen. Es besteht auch die Möglichkeit, Beschwerden über die europäische OS-Plattform(http://ec.europa.eu/odr) einzureichen.

Artikel 16 - Garantien

  1. Wenn Garantien in den Vertrag aufgenommen werden, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Immobilie dem Vertrag entspricht, dass sie mängelfrei funktioniert und dass sie für die Nutzung geeignet ist, die der Käufer mit ihr vorhat. Diese Garantie ist für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Immobilie durch den Käufer gültig.
  2. Mit der vorgenannten Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer geschaffen werden, so dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich bei einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten auch, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch Nachforschungen hätte bekannt werden können.
  3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.
  4. Wenn sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen Artikel bezieht, der von einem Dritten hergestellt wurde, beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.

Artikel 17 - Geistiges Eigentum

  1. RoTa Systems und Skyroof Slide Systems behalten alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Zitaten, Bildern, Skizzen, Modellen, Modellen usw., sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Der Kunde darf diese geistigen Eigentumsrechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RoTa Systems und Skyroof Slide Systems nicht kopieren, zeigen und/oder Dritten zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen.

Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. RoTa Systems und Skyroof Slide Systems und Skyroof Slide Systems sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Größere inhaltliche Änderungen werden von RoTa Systems und Skyroof Slide Systems nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprochen.
  4. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.


Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Jede Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem RoTa Systems und Skyroof Slide Systems ihren Sitz haben, ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
  4. Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 20 - Namensnennung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit: 11 Mai 2023

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